Details sehen - das Ganze wahrnehmen

Liebe Patientinnen und Patienten !

Von je her genießt die Hygiene der Praxisräume einen sehr hohen Stellenwert. Geschultes Personal, validierte Verfahren und ein durch Qualitätsmanagement standardisiertes Vorgehen stellen dies sicher. Grundlage sind die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts.
Alle die von uns seit Jahren praktizierten Desinfektions- und Sterilisationsverfahren greifen selbstverständlich auch bei der derzeitigen Infektionsgefahr durch das Corona/Covid19-Virus.


Momentan gilt u.a. in Zahnarztpraxen laut Infektionsschutzgesetz §28b (IfSG) die FFP-2-Maskenpflicht. Wir bitten Sie daher Ihre FFP-2-Maske vor dem Betreten unserer Praxisräume anzulegen.


Bei allen anfallenden Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.